Rechtshinweis

Arthrose Selbsthilfe

Wie bei allen Komplementärmedizinischen Verfahren machen wir auf das Heilmittelwerbegesetz aufmerksam: 

Aufgrund des deutschen Heilmittelwerbegesetzes sind wir jedoch formal verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass sowohl die hier vorgestellte Therapiemethode als auch ihre Wirkung trotz der messbaren Studienergebnisse rein juristisch hier nicht als wissenschaftlich erwiesen beschrieben werden darf.

Dies stellt die Wirksamkeit von Anwendung und Produkt jedoch nicht in Frage, sondern folgt lediglich in der Formulierung der zu recht strengen deutschen Gesetzgebung, die allein dem Schutz des medizinisch nicht fachkundigen Verbrauchers dienen soll.